Allgemeine Geschäftsbedingungen der JenHostel Check Inn GmbH-Jena
(JenHostel Check Inn GmbH nachfolgend bezeichnet als Hostel)
1. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher, schriftlicher und Mailform über die mietweise Überlassung von Gästezimmern bzw. Betten des Hostels zur Beherbergung sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hostels.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Etwas Anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vom Hostel bestätigt wird.
2. Vertragsabschluß/ Überlassung an Dritte
2.1 Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Hostel an den Gast zustande; Vertragspartner sind Hostel und Gast, ggf. ein Dritter, wenn dieser für den Gast bestellt.
2.2 Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostel.
2.3 Hat ein Anderer/Dritter für den Gast bestellt, so haftet dieser dem Hostel als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
2.4 Bei festgestellter nicht buchungsgerechter Übernachtung (unangemeldete Personen im Mehrbettzimmer) werden 250 € Strafe fällig. Zudem reagieren wir mit einer Strafanzeige.
3. Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, es sei denn dies wird gesondert ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Übernachtung 3 Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechneten Preis, so kann das Hostel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.2 Umbestellungen (Änderung der Anzahl der gebuchten Betten/Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hostels) berechtigen das Hostel, abweichende Preise zu verlangen.
3.3 Rechnungen des Hostels sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3.4 Das Hostel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, jedoch max. 50 % oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Übertrag der offenen Rechnungssumme ist bei Anreise zu überweisen (spätestens am Tage der Anreise auf dem Geschäftskonto des Hostels eingehend) oder in bar zu zahlen.
3.5 Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hostels aufrechnen.
4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
4.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten/ Zimmer.
4.2 Gebuchte Betten/ Zimmer stehen dem Gast ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten/ Zimmer nach 18 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus andere, als nach diesen AGB eingeräumte Ersatzansprüche herleiten kann.
4.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/Zimmer dem Hostel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den vollen Logispreis (Listenpreis) in Rechnung stellen, mindestens jedoch 18 Euro. Dem Gast steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass kein oder niedriger Schaden entstanden ist. Etwaige Schadenersatzansprüche des Hostels bleiben vorbehalten.
4.4 Das Hostel behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung des Gastes gegen die Hausordnung, grundsätzlich von seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen und den Gast notfalls aus dem Hause zu verweisen, wobei in jedem Falle der volle Übernachtungspreis fällig wird.
4.5 Mit der Aushändigung des Zimmerschlüssels ist ein gültiges Ausweis-dokument (Personalausweis oder Reisepass) als Pfand beim Hostel zu hinterlegen.
4.6 Für den Verlust des dem Gast ausgehändigten Schlüssels werden pauschal 50,00 € berechnet.
5. Änderungen
Nach der Reservierung können Änderungswünsche des Gastes nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität berücksichtigt werden. Auf die gegebenenfalls gemäß Ziffer 6 anfallenden Stornierungskosten wird hingewiesen.
6. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nicht-Anreise)
6.1 Für nicht in Anspruch genommene Betten/Zimmer rechnet das Hostel dem Gast die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Betten/Zimmer sowie ersparte Aufwendungen an. Dabei steht es dem Hostel frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Für die Stornierung wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für Gruppen (ab 10 Personen) bei Stornierung innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn 40 % des Gesamtbetrages, innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn 60 % des Gesamtbetrages, innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn 80% des Gesamtbetrages und innerhalb von 72 Stunden vor Anreise 100 % des Gesamtbetrages. Für Individualreisende ist die Stornierung bis 48 h vor geplanter Anreise kostenfrei. Danach beträgt die Gebühr 50 % des Gesamtbetrages (bei mehrtägiger Buchung), mindestens jedoch ist vom Gast der vereinbarte Preis für die erste gebuchte Nacht der Beherbergung zu zahlen. Falls einzelne Betten aus einem komplett gebuchten Zimmer storniert werden, so ist das Hostel berechtigt, diese Betten auch an Gäste zu vermieten, die nicht zur Gruppe gehören. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen.
6.2 Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziffer 6.1. entsteht nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hostel zu vertreten hat.
6.3 Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- und Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Buchung nicht erstattet werden.
7. Rücktritt des Hostels
7.1 Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel innerhalb dieses Zeitraums seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.3 Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen.
Ein solcher wichtiger Grund liegt etwa vor falls:
- höhere Gewalt oder andere, vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person oder des Zwecks, gebucht werden,
- das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostel in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist oder etwa
- Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hostel zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden bzw. der Gast gegen Ziffer 2.2. dieser Bedingungen verstößt.
7.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; W-LAN-/Internet- Nutzung
8.1 Soweit das Hostel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Hostel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Verbrauchern/Geräten des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hostel bedarf dessen mündlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hostel gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hostel diese nicht zu vertreten hat. Die, durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hostel pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Dem Gast wird für die Dauer des Beherbergungsvertrages die kostenfreie W-LAN- Internet- Nutzung über die SSID des Hostels gestattet. Hierfür erhält der Gast auf Wunsch den entsprechenden Zugangsschlüssel. Hinsichtlich der Internetnutzung über die SSID des Hostels ist der Gast zur strikten Wahrung von gesetzlichen Regelungen und Schutzrechten Dritter, insbesondere Urheberrechten verpflichtet. Ausdrücklich untersagt ist dem Gast insoweit die Teilnahme an so genannten Peer-to-Peer Netzwerken, über die Dritten urheberrechtlich geschützte Werke oder Teile desselben im Tausch angeboten bzw. zum Upload bereitgehalten werden. Im Falle einer Rechtsverletzung durch den Gast hält dieser das Hostel von Ansprüchen Dritter wegen dieser Rechtsverletzung frei.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, es sei denn, dass Hostel trifft hinsichtlich des Schadenseintritts grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kraftfahrzeuge und deren Inhalt, die auf dem Hostel-Parkplatz gebührenpflichtig abgestellt werden dürfen. Das Hostel stellt kostenlos Wertschließfächer zur Verfügung, die aber nicht bewacht sind. Auch im Falle eines Diebstahls aus diesen Fächern kann das Hostel nicht haftbar gemacht werden.
10. Leistungsstörung; Mitwirkungspflicht
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten
Insoweit ist der Gast verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Haftung
11.1 Das Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Verpflichtungen aus dem Vertrag.
11.2 Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hostel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.3 Soweit gesetzlich nicht etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist, haftet das Hostel im Übrigen wie folgt: Sachschäden: 1.000.000 € Vermögensschäden: 100.000 €.
Die Haftung des Hostels für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist – mit Ausnahme einer Verletzung von Leib oder Leben – ausgeschlossen.
Mit Ausnahme einer Verletzung von Leib oder Leben haftet das Hostel nur maximal bis zu einem Betrag in Höhe von
Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hostels gleich.
12. Schlussbestimmung
12.1 Soweit der Gast Unternehmer ist, gilt Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche Jena als der ausschließliche Gerichtsstand.
12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand der AGB: 30.12.2011